Engel, Laternen und andere Gegenstände sind in Zukunft auf dem Gemeinschaftsgrab nicht mehr erlaubt. Bild: rs
27.01.2023 06:05
Engel, Laterne und andere Gegenstände haben auf dem Gemeinschaftsgrab nichts zu suchen
Für den Grabschmuck beim Gemeinschaftsgrab gelten andere Regeln als beim Einzelgrab. Der Friedhof-Zweckverband Bülach sieht sich gezwungen, den Wildwuchs einheitlich zu regeln.
Bülach. Trauern ist eine sehr individuelle Angelegenheit. Und so sind auch die Vorlieben beim Grabschmuck äusserst unterschiedlich. Der Engel, die Laterne, das Foto des Verstorbenen, die verblichene Kranzschlaufe, die verwelkten Blumen – dem Trauernden, der einen geliebten Menschen verloren hat, mögen solche Sachen viel bedeuten. Doch was die einen als schöne Erinnerung empfinden, bezeichnen die anderen als ungepflegtes Durcheinander.
Beschwerden über Unordnung
Stein des Anstosses waren Beschwerden von Einwohnern, die die Ordnung beim neuen Gemeinschaftsgrab «Auge zum Himmel» bemängelt haben.
Und so sahen sich die Verantwortlichen des Friedhof-Zweckverbandes, dem die fünf Gemeinden Bülach, Bachenbülach, Hochfelden, Höri und Winkel angehören, gezwungen, diesen Zustand beim Gemeinschaftsgrab neu zu überdenken. Fazit: Eine verbindliche Neuregelung, was zugelassen ist und was nicht, drängte sich auf. Das war im letzten Sommer. Der Zweckverband sah schliesslich vor, dass bis September 2022 die Ruhestätte entsprechend hätte geräumt werden sollen. Die Betroffenen erhielten eine Frist, ihre Gegenstände bis zum 30. des genannten Monats abzuholen, was entsprechend öffentlich publiziert wurde. Dagegen erhob ein Bürger Einsprache, worauf die Verantwortlichen des Zweckverbandes den September-Termin verschoben und Anfang Jahr nochmals über die Bücher gingen. So weit zur Vorgeschichte.
Bis anhin toleriert
«Ein Gemeinschaftsgrab ist nun mal keine individuelle Grabstätte», sagte Andrea Spycher, Präsidentin des Zweckverbandes und Stadträtin von Bülach, an einer kürzlich durchgeführten Medieninformation im Friedhof. Es gehe nicht an, dass die letzte Ruhestätte mit allerlei Grabschmuck überstellt werde. «Was wir heute sehen, hat sich mit der Zeit so eingeschlichen, man hat es bis anhin toleriert. Gemäss Friedhofverordnung wäre es genau genommen nicht erlaubt gewesen.»
Allein beim neuen Gemeinschaftsgrab «Auge zum Himmel» ist die Asche von über 500 Seelen beigesetzt und bietet Platz für 1700. Aufgrund der hohen Belegung habe das Aufstellen von individuellen Gegenständen durch die Trauernden inzwischen ein Ausmass angenommen, das nicht mehr akzeptiert werden könne, denn auf viele Besucherinnen und Besucher wirke der heutige Zustand als unordentlich, heisst es im Beschluss vom 9. Januar dieses Jahres.
Die neue Regelung
Jetzt liegt die neue Regelung vor. Publiziert haben die Verantwortlichen die kürzlich gefassten Beschlüsse am 23. Januar 2023. Dagegen kann beim Bezirksrat innert 30 Tagen Rekurs erhoben werden.
Neu haben Engel, Laternen und andere Gegenstände keinen Platz mehr. Gemäss Friedhof-Zweckverband lautet die neue Regelung: «Es werden künftig bei den Gemeinschaftsgräbern keinerlei Gegenstände, Blumen und Kerzen mehr geduldet.»
Eine Ausnahme, so die Zweckverbandspräsidentin, gelte an der Beerdigung selbst: Dann seien auch Kränze und Blumen zugelassen. Diese würden jedoch nach zwei Wochen, falls sie nicht von den Angehörigen entfernt werden, vom Grünteam der Stadt Bülach weggeräumt.
Einheitlich geschmückt
Wer befürchtet, die drei Gemeinschaftsgräber würden in Zukunft schmucklos daherkommen, liegt falsch. Mit einer jahresgerechten Bepflanzung werde man dafür sorgen, dass die drei Gemeinschaftsgräber im Friedhof Bülach immer geschmückt dastehen, betonte Willi Zuberbühler, Vizepräsident des Zweckverbandes und Gemeinderat von Höri.
Bis Ende Februar räumen
Gehen keine Rekurse gegen die Beschlüsse vom 9. Januar ein, müssen die individuellen Gegenstände bei den Gemeinschaftsgräbern und der Urnenwand bis Ende Februar abgeholt werden. Andernfalls werde am 1. März alles weggeräumt, erklärte Andrea Spycher. Sie wies nochmals darauf hin, dass ein schlichtes Gemeinschaftsgrab eine andere Bedeutung habe als ein Einzelgrab, auf dem individuelle Gestaltungswünsche in einem gewissen Rahmen zugelassen seien.
Roger Strässle