Der Surfpark in Regensdorfist endgültig Geschichte
Die Gemeinde Regensdorf verzichtet auf den Gang vor Bundesgericht. Somit wird es nun definitiv keinen Surfpark in der Gemeinde geben.¶
Es ist definitiv - in Regensdorf wird es keinen Surfpark geben. Symboldbild: zvg
Die Gemeinde Regensdorf verzichtet auf den Gang vor Bundesgericht. Somit wird es nun definitiv keinen Surfpark in der Gemeinde geben.¶
Regensdorf. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat bekanntlich die Beschwerde der Gemeinde Regensdorf gegen den ablehnenden Entscheid des Baurekursgerichtes in Bezug auf die BZO-Revision abgelehnt. Nach umfassender Prüfung der Rechtslage und der Prozesserfolgsaussichten habe der Gemeinderat entschieden, auf einen Weiterzug des Verwaltungsgerichtsurteils an das Bundesgericht zu verzichten, schreibt die Gemeinde in einer Mitteilung. Der Gemeinderat bedauere das Scheitern der Projektidee, respektiert aber selbstverständlich die rechtsstaatlich entstandenen Entscheide der zuständigen Instanzen.Die nun nicht bewilligte BZO-Revision wäre zwingend erforderlich gewesen, um die Erstellung eines Freizeit- und Erholungsparkes mit Surfanlage zu ermöglichen.
Die Gemeindeversammlung hatte am 25. März 2019 der für die Realisierung der Freizeit- und Erholungsanlage mit Surfpark erforderlichen Zonenplanänderung deutlich und mit grossem Mehr zugestimmt. Gegen diesen Entscheid rekurrierten verschiedene Personen.Das Baurekursgericht kam im Wesentlichen mit seinem Entscheid vom 28. April 2022 zum Schluss, dass kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Erstellung einer Freizeit- und Erholungsanlage inklusive einer Surfanlage in Regensdorf im Gebiet Wisacher bestehe.Der Gemeinderat hatte nach eingehender Prüfung des Urteils des Baurekursgerichtes entschieden, dieses Urteil an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiter zu ziehen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat nun in seinem Entscheid vom 13. Juli die Beschwerde der Gemeinde Regensdorf vollumfänglich abgewiesen (der «Furttaler» berichtete) und ist der Argumentation des Baurekursgerichtes weitestgehend gefolgt. Der Gemeinderat verzichtet nun auf den Weiterzug dieses Urteils an das Bundesgericht.
Der gesamte Freizeit- und Erholungspark inklusive Surfanlage für olympia-taugliches Surftraining wird somit definitiv nicht in Regensdorf realisiert.Die waveup creations AG hält aber an der Projektidee fest und sucht aktiv alternative Standortem, vorwiegend ausserhalb des Kantons Zürich. Der Gemeinderat wünsche dem innovativen und topengagierten Team schnellstmöglichen Erfolg und bedanke sich für die hervorragende von gegenseitigem Respekt und Offenheit geprägte Zusammenarbeit in den letzten Jahren, so die Mitteilung. Er werde die Entwicklung der Idee weiterhin mit Interesse verfolgen.Das Projekt hätte diverse Mantelnutzungen mit sich gebracht – und zwar ohne irgendwelche Investitionsbeiträge der öffentlichen Hand – also ohne Investitionsbeiträge der Regensdorfer Steuerzahlenden.Es wären ein professioneller Pumptrack, Beachvolleyfelder, Bouldermöglichkeiten, ein 50-Meter-Freibad auf ökologischer Basis, ein Naturlehrpfad für Primarschülerinnen und -schüler, Erholungs- und Liegeflächen und Freiräume und ein Gastroangebot entstanden. Diese Mantelnutzungen gaben zu Beginn der Zusammenarbeit der Gemeinde mit der waveup creations AG den Ausschlag, die Projektidee intensiv zu unterstützen.Durch den nun vorliegenden Entscheid des Verwaltungsgerichtes verpasst Regensdorf eine wohl einmalige Gelegenheit eine Anlage auf allerhöchstem Qualitätsniveau zu erhalten, ist der Gemeinderat überzeugt.
Regensdorf wächst in den nächsten Jahren erheblich. Es werden neue Menschen nach Regensdorf ziehen, neue Arbeitsplätze werden entstehen. Nicht nur die neu zuziehenden Personen, sondern insbesondere die bereits in Regensdorf wohnende und arbeitende Bevölkerung benötigt ein angemessenes Angebot an Freizeit-, Sport-, Erholungsmöglichkeiten in Regensdorf. Diese sind heute nicht ausreichend vorhanden.Der Gemeinderat werde sich nun zeitnah mit der Frage auseinandersetzen, welche Angebote in Regensdorf entstehen sollen, wie und an welchen Standorten sie umgesetzt werden können und was die richtige Trägerschaft dafür sein werde.Bedauerlich hierbei sei, dass diese künftigen Angebote durch die öffentliche Hand sprich durch Steuergelder finanziert werden müssen, schreibt der Gemeinderat.
(pm/red)
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